Beim Überfliegen des Spahn’schen Entwurf über die freiwillige Organabgepflicht fiel mir ein Passus auf, den ich bisher überlesen hatte: demnach soll die Organspende bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gelten.
Das ist faszinierend. Wir gehen davon aus, dass Jugendliche zu dem Zeitpunkt nicht vollständig strafmündig sind, glauben, dass sie nicht dazu befähigt sind, ein Fahrzeug zu führen oder zu wählen.
Spahn verweist darauf, dass das Thema an den Schulen besprochen werden soll. Sicherlich werden die Jugendlichen hier genauso mündig und vernunftorientiert handeln wie bei der freitäglichen Prozession. Oder wollen Sie etwa andeuten, dass Lehrer nicht neutral und unbefangen vermitteln könnten?