Aus den Discorsi Niccolò Machiavellis, 11. Kapitel.
Von der Religion der Römer.
Roms erster Gründer war Romulus; ihm hat es wie eine Tochter Geburt und Erziehung zu danken. Doch die Götter hielten seine Einrichtungen für ein so großes Reich nicht für ausreichend und gaben dem römischen Senat ein, den Numa Pompilius zu seinem Nachfolger zu ernennen, damit er ergänzte, was jener verabsäumt hatte. Numa fand ein noch ganz wildes Volk vor und wollte es durch die Künste des Friedens an bürgerlichen Gehorsam gewöhnen. In der Religion erkannte er die notwendigste Stütze der bürgerlichen Ordnung, und er richtete sie so ein, daß jahrhundertelang nirgends größere Gottesfurcht herrschte als in der römischen Republik. Jede Unternehmung des Senats oder der großen Männer Roms wurde dadurch erleichtert. Aus zahllosen Handlungen des gesamten Volkes oder einzelner Römer sieht man, daß die Bürger sich mehr scheuten, ihren Eid zu brechen, als die Gesetze zu übertreten, weil sie Gottes Macht höher achteten als die der Menschen. Das sieht man deutlich am Beispiel des Scipio und des Manlius Torquatus.
Nach der Niederlage der Römer bei Cannä durch Hannibal hatten sich viele Bürger versammelt und waren in ihrer Angst und Bestürzung übereingekommen, Italien zu verlassen und nach Sizilien überzusetzen. Als Scipio das erfuhr, trat er unter sie und zwang sie mit gezücktem Schwert zu dem Schwur, das Vaterland nicht zu verlassen. Lucius Manlius, der Vater des Titus Manlius, der später den Beinamen Torquatus erhielt, war von dem Volkstribunen Marcus Pomponius angeklagt worden; aber noch vor dem Gerichtstage ging Titus zu Pomponius und drohte ihn zu töten, wenn er nicht schwöre, die Anklage gegen seinen Vater zurückzuziehen. Pomponius schwor aus Furcht und nahm die Anklage zurück. So wurden die Bürger, die die Liebe zum Vaterlande und dessen Gesetze nicht in Italien zurückhielten, durch einen erzwungenen Eid zurückgehalten, und der Tribun setzte seinen Haß gegen den Vater, die Beleidigung durch den Sohn und seine eigne Ehre beiseite, um den geleisteten Schwur zu halten. Beides hatte seinen Grund nur in der Religion, die Numa in Rom eingeführt hatte.
Bei aufmerksamem Lesen der römischen Geschichte wird man stets finden, wie sehr die Religion zum Gehorsam im Heere, zur Eintracht im Volke, zur Erhaltung der Sittlichkeit und zur Beschämung der Bösen beitrug. Wenn man also zu entscheiden hätte, welchem König Rom mehr Dank schuldete, dem Romulus oder Numa, so glaube ich, daß Numa den Vorrang verdient. Denn wo Religion ist, läßt sich leicht eine Kriegsmacht aufrichten, wo aber Kriegsmacht ohne Religion ist, läßt sich diese nur schwer einführen. Man sieht ja auch, daß Romulus zur Einsetzung des Senats und zu den andern bürgerlichen und militärischen Einrichtungen die Gottesfurcht nicht nötig hatte, wohl aber Numa, der Zusammenkünfte mit einer Nymphe vorgab, die ihn belehrte, was er dem Volke anraten sollte. Dies tat er aber nur, weil er neue und ungewohnte Einrichtungen treffen wollte, für die sein eignes Ansehen ihm nicht hinreichend erschien. In der Tat gab es nie einen außerordentlichen Gesetzgeber bei einem Volke, der sich nicht auf Gott berufen hätte, weil seine Gesetze sonst gar nicht angenommen worden wären. Denn ein kluger Mann erkennt vieles Gute, aber die Gründe dafür sind nicht so augenscheinlich, daß man andre davon überzeugen könnte. Darum nehmen weise Männer ihre Zuflucht zu Gott, so Lykurg, so Solon und viele andre, die den gleichen Zweck verfolgten.
Das römische Volk bewunderte also die Tugend und Weisheit des Numa und folgte in allem seinem Rat. Allerdings erleichterte ihm der religiöse Sinn der Zeit und die Rohheit der damaligen Menschen die Ausführung seiner Pläne bedeutend, denn er konnte ihnen jede neue Form ohne Mühe aufprägen. Auch heute würde der Begründer eines Staatswesens zweifellos geringere Mühe bei den noch ganz unkultivierten Bergbewohnern haben als in den Städten, wo die Sitten verdorben sind, wie ein Bildhauer eine schöne Statue leichter aus einem rohen Marmorblock meißelt als aus einem, der von andern schlecht zugehauen ist. Alles in allem genommen, ziehe ich also den Schluß, daß die von Numa eingeführte Religion zu den Hauptursachen von Roms Gedeihen gehörte. Denn sie führte zu guten Einrichtungen, diese aber bringen Glück, und aus dem Glück entsprangen die guten Erfolge aller Unternehmungen.
Wie aber die Gottesfurcht die Ursache für die Größe der Staaten ist, so ist ihr Schwinden die Ursache ihres Verfalls. Denn wo die Gottesfurcht fehlt, da muß ein Reich in Verfall geraten, oder die Furcht vor dem Fürsten muß den Mangel an Religion ersetzen. Da aber die Fürsten ein kurzes Leben haben, muß ein Reich sofort verfallen, wenn der starke Arm seines Fürsten fehlt. Deshalb sind Reiche, die nur auf dem Verdienst eines Mannes beruhen, von kurzer Dauer, und nur selten wird sein Verdienst durch die Erbfolge erneuert. Sehr wahr sagt Dante:
Nur selten pflanzt sich weiter in den Sprossen
Der Menschen Tugend; also hat’s ihr Geber,
Damit man sie von ihm erfleht, beschlossen.
Das Heil einer Republik oder eines Reiches beruht also nicht auf einem Fürsten, der zeitlebens weise regiert, sondern darauf, daß er dem Staat Einrichtungen gibt, durch die er sich auch nach seinem Tode erhalten kann. Zwar lassen sich rohe Menschen leichter zu einer neuen Einrichtung oder Ansicht überreden, aber das schließt nicht aus, daß man auch gebildete Menschen, die sich nicht für roh halten, davon überzeugt. Das Volk von Florenz hält sich weder für roh noch für unwissend, und doch ließ es sich von Bruder Girolamo Savonarola überreden, daß er mit Gott spräche. Ob dies zutraf oder nicht, will ich nicht entscheiden, denn von einem solchen Manne muß man mit Ehrfurcht reden. Aber ich sage, daß unzählige ihm glaubten, ohne irgend etwas Außerordentliches gesehen zu haben, das ihren Glauben rechtfertigte. Denn sein Wandel, seine Lehre, der Gegenstand, den er erfaßte, genügten, um ihm Glauben zu verschaffen. Deshalb verzweifle niemand, das ausführen zu können, was andre ausgeführt haben; denn wie ich in meiner Vorrede sagte, sind die Menschen in Geburt, Leben und Tod stets dem gleichen Gesetz unterworfen.