Verwaltungsgericht, Oberlandesgericht, zuletzt Bundesverfassungsgericht. Gerald Goesche, der Propst des Instituts Sankt Philipp Neri in Berlin, ging durch drei Instanzen. Sein Anliegen: an Ostern die Messe zelebrieren zu dürfen. Mit maximal 50 Personen und genügend Sicherheitsabstand. In Sankt Afra, der Kirche des Instituts, sei man sicherer als im Supermarkt, so Goesche. Der Staatsrechtler Christian Hillgruber sah gute Chancen für eine Klage vor dem höchsten Gericht der Republik. Ein Totalverbot von Gottesdiensten hielt er für „schwer verfassungskonform“.
Es kam anders. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde von Karlsruhe abgelehnt. Für Goesche und den Verein „Freundeskreis Sankt Philipp Neri“ ein schmerzlicher Schlag. Goesche nahm die Entscheidung „mit großem Bedauern“ entgegen. Die Aufmerksamkeit, die das Institut bundesweit in den Medien auf sich gezogen hat – selten beschäftigte eine Institution, welche die Messe in ihrer außerordentlichen Form pflegt, die Massenmedien von Axel Springer bis zu RTL so sehr wie in diesen vorösterlichen Tagen – bleibt nicht ohne Konsequenzen. Ostersonntag und Ostermontag kontrollierten Polizei und Ordnungsamt Sankt Afra. Man hatte das Institut wegen mutmaßlicher „illegaler Gottesdienste“ angezeigt. Der Verdacht bestätigte sich nicht.
Karlsruhe hat gesprochen, die Sache hat sich erledigt mag man meinen. Doch der Propst hebt hervor, dass die Entscheidung des Gerichts auch positive Aspekte enthalte. Er sehe eine Bestätigung der eigenen Position, „denn die Richter haben die Wichtigkeit der heiligen Messe, noch dazu an Ostern, für die Gläubigen hervorgehoben“. Darin unterscheide sich Karlsruhe von den Begründungen der vorherigen Instanzen. „Schon jetzt ist durch den Karlsruher Beschluss die Religionsfreiheit bekräftigt worden.“