In der Tat gab es nie eine Auflösung des Reiches. Das wird oftmals vergessen.
Ganz eigenmächtig verordnete Kaiser Franz II. das Ende des Heiligen Römischen Reiches, indem er abdankte; in eben jener letzten Abdankungsurkunde vom 6. August 1806 sah der Kaiser das Reich als „erloschen“ an und legte die Reichsinsignien nieder. Es handelte sich um eine Reaktion auf die Gründung des Rheinbundes und den Austritt einer Mehrheit der Reichsfürsten aus dem Reichskörper.
Der Kaiser erkannte damit die Realitäten an, allerdings war dieser Beschluss im juristischen Sinne höchstens eine symbolische Angelegenheit. Ein Kaiser konnte abdanken, aber das Reich auflösen konnte er nicht; in einem Staat herrscht der Souverän, und im Heiligen Römischen Reich war dies der Kaiser im Verbund mit dem Reichstag, also der Vertretung aller Reichsfürsten. Gerade diese Symbiose war ja die Besonderheit dieses Reiches, im Gegensatz zur absolutistischen Servitut oder dem Parlamentarismus Englands und Schwedens. Es hätte also zu einer echten Auflösung des Reiches eines Beschlusses des Reichstages bedurft – ähnlich, wie auch heute kein Kanzler allein Gesetze machen darf, ohne Bundestag.*
Kurzum: das Heilige Römische Reich Deutscher Nation ist de facto erloschen, jedoch nicht de jure. Wir sind also alle Reichsbürger.
Hoffe auf einen Twitter-hashtag #ProudToBeHRRDNBürger.
Darauf die Hymne, meine Damen und Herren!
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*Ja, das ist jetzt die Ironie in der Ironie … die Zeiten wiederholen sich. Parallelen dürfen Sie selbst behalten.