Süßer der Muezzin nie klingt

28. April 2020
Kategorie: Die Tagespost | Europa | Freiheit | Historisches | Ich bin Guelfe, ich kann nicht anders | Linkverweis | Medien

„Die Krefelder FDP preschte mit einem Antrag vor, der Glockenläuten und Muezzin-Ruf nicht nur gleichsetzen, sondern auch verstetigen soll. „Sowohl aus immissionsrechtlicher wie aus Sicht der Religionsfreiheit ist keine andere Beurteilung vorzunehmen wie bei der Einordnung christlichen Glockengeläutes. Deshalb hinterfragen wir die Befristung der Genehmigung für Gebetsrufe“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzender Joachim Heitmann gegenüber der „Rheinischen Post“.

Hermann Gröhe, der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Unionsfraktion im Bundestag, stellte gegenüber der Tagespost heraus, dass es richtig sei, dass „vor Ort entschieden“ und damit Rücksicht auf die Nachbarschaft und die örtlichen Gegebenheiten genommen werde. Der Neusser Bundestagsabgeordnete zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Verstetigung des lautsprecherverstärkten Muezzin-Rufes. „Der Muezzin-Ruf ist eine verbale, exklusive Gottesverkündung“, er sei damit „Bestandteil des Gebetes“ und eine „kultische Handlung“, so Gröhe. „Das ist etwas anderes als das abstrakte Glockengeläut, das zum Gebet ruft. Ich halte die Gleichsetzung daher für falsch.“

Auch das Katholische Büro äußerte Zweifel daran, ob eine solche Gleichsetzung sinnvoll sei. Zwar dürften „in einer religionsoffenen Gesellschaft, die unser Grundgesetz auch zu unserem Vorteil ermöglicht und schützt“ fraglos auch nichtchristliche religiöse Traditionen und Übungen in der Öffentlichkeit praktiziert werden, soweit keine entgegenstehenden Rechte und Gesetze verletzt würden. Insofern stimme es, dass der Ruf des Muezzins immissionsrechtlich nicht anders zu bewerten sei; auch könnte es in besonderen Situationen angemessen sein, den Gebetsruf zuzulassen.

„Unabhängig davon ist das Glockengeläut in Deutschland nicht nur ein religiöser Ausdruck, sondern auch eine jahrhundertealte Kultur, der eine platte Gleichsetzung mit einem Ruf über Lautsprecher nicht gerecht wird“, erklärte Antonius Hamers in einer Stellungnahme gegenüber der Tagespost.“

Der ganze Artikel bei der Tagespost.

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