German Compact for Migration

29. November 2018
Kategorie: Europa | Freiheit | Machiavelli | Medien | Zum Tage

In eiliger Schnelle – für Berliner Verhältnisse ganz und gar unüblich – haben die beiden Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD einen Antrag zusammengeschustert. Das Ziel: der Global Compact on Migration (GCM) soll unterstützt werden.

Zum einen kommen die Regierungsfraktionen damit einem Antrag der Grünen zuvor, der sich für eine Annahme des GCM ausspricht; andererseits werden damit die rebellischen Elemente in der CDU kaltgestellt, die sich im Tauwetter nach Merkels Abdankungserklärung vom Vorsitz nach mehr Bewegungsfreiheit gesehnt hatten: der Versuch, den GCM auf die Agenda des Bundesparteitags zu setzen wird konterkariert, weil die Regierung Fakten schafft. Die Zahl der CDUler, die sich nach einem Regierungsbeschluss gegen das Papier stellen, dürfte gering sein – nicht so sehr, weil die SPD mit dem Koalitionsbruch droht, sondern die Regierungs-CDU der Basis-CDU drohen könnte, dass es so kommt, wenn nicht alle zum größeren Wohl der Partei in Reih‘ und Glied marschieren.

Heute Mittag um 12 Uhr wird genau dieser Antrag eingebracht. Er wird zur demokratischen Legitimation durch das Parlament, schließlich haben sich auch Grüne und FDP für den Vertrag, der angeblich kein Vertrag ist, stark gemacht. Dass internationales Recht immer gewachsenes Recht ist und organisch wächst, weil es akzeptiert wird – unwichtige Details. Der Hinweis der österreichischen Regierung, dass aus „soft law“ auch mit der Zeit „hard law“ werden kann, wird in die rechtspopulistische Mottenkiste einsortiert.

Dabei wäre der Antrag selbst ein Alarmfall für eine Anti-Fake-News-Zentrale. Der Antrag, der die Akzeptanz des GCM im Parlament und in Deutschland erhöhen soll, konterkariert nicht nur wichtige Passagen des GCM: es stecken Widersprüche und offene Unwahrheiten in diesem Stück Papier. In mindestens 9 Fällen schwindelt die Bundesregierung den Leser an.

Behauptung I:
Der GCM soll einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen.

In der gesamten deutschen Übersetzung des UN-Paktes kommen die Worte „kontrollieren“ oder „begrenzen“ kein einziges Mal vor. Das Wort „Kontrolle“ findet sich im Pakt genau ein einziges Mal, und dort nur als Teilstück des Wortes „Grenzkontrolle“. Vielsagend, dass damit Grenzkontrollen nur ein einziges Mal Bedeutung haben, und das nur im Unterpunkt Ziffer 27c (Ziel 11, Seite 18):

„Wir werden die einschlägigen nationalen Verfahren der Grenzkontrolle, der Einzelprüfung und der Befragung überprüfen und revidieren, um zu gewährleisten, dass die Verfahren an internationalen Grenzen ordnungsgemäß ablaufen und dass alle Migranten im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen behandelt werden, einschließlich in Zusammenarbeit mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen relevanten Interessenträgern.“

Grenzkontrollen sollen also überprüft und sogar im Einzelfall „revidiert“ werden, damit Verfahren dort „ordnungsgemäß“ ablaufen und Migranten der Menschenrechte gemäß etc. behandelt werden. Selbst wenn also einmal von Kontrollen die Rede ist, dann nur, um diese zu verwässern und im Zweifelsfall für den Migranten und gegen das Zielland zu entscheiden.

Ziffer 27 bzw. Ziel 11 ist der von der Bundesregierung vermutlich gemeinte Punkt, doch findet sich hier nichts, was die Position der Bundesregierung erhärtet. 27a soll den prekären Schutz von Migranten verbessern, 27b unterstützt ein „effektives Grenzmanagement“ das für „effiziente Grenzübertrittsverfahren“ sorgen soll, alles unter Achtung der Schutz der Privatheit und Nicht-Diskriminierung der Migranten; die technische Zusammenarbeit in 27d bezieht sich auf Such- und Rettungseinsätze sowie andere Notfallsituationen, wieder nur im Interesse der Migranten; in 27f muss ein Land gewährleisten, dass seine Sanktionen verhältnismäßig sind, wenn sie Migranten treffen oder überhaupt eine gerechtfertigte Antwort auf irreguläre (!) Einwanderung sind, 27g behandelt die Zusammenarbeit von Staaten, um die humanitär einwandfreie Behandlung von Migranten zu gewährleisten.

Die unter dem Stichwort „Integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ firmierende Ziffer 27 ist demnach eine Mogelpackung. In der anfänglichen Absichtserklärung steht, man wolle irreguläre Migration unterbinden; das gesamte Ziel 11 ist jedoch einseitig zugunsten der Migranten formuliert. Deren Verpflichtungen werden nicht erwähnt, stattdessen findet sich eine bloße Aufreihung von Pflichten der Zielländer. Wie eine Identifizierung der Personen möglich sein soll, wenn diese nachweislich die Identifikation boykottieren, wird nicht klar; stattdessen müssen sich Staaten zukünftig wegen „Sanktionen“ verteidigen, selbst wenn sie illegale Migranten betrifft.

Behauptung II:
Deutschland übernimmt bei der Migration deutlich mehr Verantwortung als andere Länder, auch in der Europäischen Union. Das wollen wir ändern – unter anderem durch eine fairere Verteilung.

Die Bundesregierung stellt sich hier auf einen Punkt, den sie auch in der EU forciert: Verteilung der Flüchtlinge auf andere, weil man überfordert ist. Dass Deutschland selbst dafür verantwortlich sein könnte, was 2015 geschehen ist, wird hier ausgeklammert zugunsten einer einzig auf Moral abzielenden Begründung. Hier versucht Deutschland über einen Pakt, der zu einem nicht unerheblichen Teil von der Bundesregierung selbst entworfen wurde, seine Migrationspolitik nicht nur Europa, sondern der Welt aufzubürden, mit derselben Folge wie in Europa: Spaltung und Dissens. Der „Global Compact on Migration“ ist damit in Wirklichkeit ein „German Compact for Migration“.

Die „fairere Verteilung“ wäre gar nicht nötig gewesen, wenn die Bundesregierung 2015 die Grenzen kontrolliert bzw. erst gar keine Anreize für Migranten gesetzt hätte, in millionenfacher Zahl nach Deutschland zu kommen. Diese Probleme sind daher keine globalen Schicksalsschläge, sondern Versagen auf nationaler Ebene – das bis heute anhält.

Behauptung III:
Das individuelle Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Deutschland bietet auch weiterhin vor dem Hintergrund seiner historischen und humanitären Verantwortung Menschen Schutz, die vor Krieg, Terror und Verfolgung Zuflucht suchen.

Dieser Passus ist überflüssig. Der GCM macht in weiten Teilen keinen Unterschied mehr zwischen legalen und illegalen Migranten. Ein Schutzstatus ist gar nicht mehr nötig. Gemäß Ziel 15 (Ziffer 31, Seite 21 f.) hat jeder Migrant („alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus“) ein Anrecht auf Grundleistungen. Würde die Bundesregierung diesen Pakt umsetzen, stellt sie Asylanten, die wieder in ihr Land zurückkehren sollen, de facto schlechter als Migranten, die weiterhin bleiben.

Behauptung IV:
Zwischen legaler und illegaler Migration sowie zwischen Erwerbsmigration und Asyl ist klar zu unterscheiden.

Siehe Behauptung III. Genau das ist nicht der Fall. Die Entscheidung der italienischen Regierung bzw. ihres Innenministers Matteo Salvini gegen den GCM basiert vor allem auf der Feststellung Salvinis, dass der Pakt keine Unterscheidung mehr zwischen einem „Wirtschaftsmigranten“ und einem „Flüchtling“ mache.

Behauptung V:
Deutschland ist ein Land, das die Einwanderung von Fachkräften benötigt. Eine gut gesteuerte, geordnete legale Migration ist gut für unser Land. Auch bisher hat Deutschland von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten profitiert, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beigetragen haben.

Wegen der Gleichbehandlung aller Migranten, wie sie nicht nur im obigen Beispiel steht, sondern sich durch den gesamten Pakt zieht, ist eine qualifizierte Einwanderung kaum im Einklang mit den Grundsätzen des GCM zu bringen. Im Gegenteil steht er für eine quantitative Einwanderung, die humanitäre Bedürfnisse oder Individualrechte vor die Interessen des Ziellandes stellt. Die Bundesregierung deklassiert sich dabei mit der nächsten Behauptung selbst, denn …

Behauptung VI:
Aufgrund der demographischen Entwicklung stehen wir vor großen Herausforderungen.

… die Fraktionen stellen plötzlich nur Sätze später ein „quantitatives“ Argument in den Vordergrund. Entweder ist man jedoch für eine begrenzte, qualitative Einwanderung, die nur leere Fachkraftplätze ersetzen soll, oder man will mit Massenzuwanderung eine demographische Lücke füllen – das demographische Problem lässt sich nämlich nur in einer solchen Größe nachhaltig beheben.

Behauptung VII:
Wir erwarten, dass alle Migrantinnen und Migranten, die legal nach Deutschland kommen oder gekommen sind, die deutsche Sprache ausreichend erlernen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und unsere Regeln zu verstehen. Wir fördern Integration, fordern sie aber auch ein. Auch dies entspricht der Zielsetzung des GCM.

Die Einforderungen sucht man im GCM vergeblich.
Zitat: „Wir werden den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern und zu diesem Zweck bewährte Verfahrensweisen im Bereich von Integrationspolitik, -programmen und -tätigkeiten, einschließlich Wegen zur Förderung der Akzeptanz von Vielfalt und der Erleichterung von sozialem Zusammenhalt und Inklusion, austauschen und umsetzen.“ (Ziel 16, Ziffer 32a, Seite 22)
Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass. Es nennt sich Inklusion der Migranten, ist aber in Wirklichkeit Akzeptanz der Migranten „so wie sie sind“. Wie hier Integration ausschauen soll, und über welche Traditionen und Gebräuche eigentlich eine „Zivilgesellschaft“ verfügt (man ahnt: hier sind ausschließlich die Migranten gemeint), bleibt offen. Tatsächlich findet man danach bei 32b den Passus:
„Wir werden umfassende und bedarfsabhängige Programme einrichten, die vor der Abreise und nach der Ankunft über Rechte und Pflichten informieren, grundlegende Sprachkenntnisse vermitteln sowie eine Orientierung über die sozialen Normen und Gebräuche im Zielland umfassen können.“
Aber „bedarfsabhängige Programme“ ist ein weiter Begriff, und „grundlegende Sprachkenntnisse“ eher weniger eine Aussicht auf Erfolg, wenn man die bisherigen Ergebnisse aus den Integrationskursen zusammenfasst.
Wenn Integration dagegen bedeutet, dass Schulbildung (Ziel 15, Ziffer 31f, Seite 22) und Gesundheitsversorgung frei zugänglich, sowie die Schulung medizinischen Personals „kultursensibel“ sein soll (Ziel 15, Ziffer 31e, Seite 22), damit es besser auf die Bedürfnisse der Migranten eingehen kann – d’accord.

Behauptung VIII:
Aktuell erleben wir etwa, dass Arbeitsmigranten in einer Reihe von Staaten ohne Rechte und unter zum Teil unwürdigen Bedingungen leben müssen. Dass die Staatengemeinschaft hiervor nicht die Augen verschließt und durch den GCM Standards für den Umgang mit legaler Migration fordert, ist nicht nur ein wichtiger humanitärer Schritt, sondern senkt auch den Migrationsdruck in Richtung der Staaten Europas und Nordamerikas.

Es ist fraglich, ob eine Verbesserung des Status von Migranten – und es geht im gesamten Papier immer um „Migranten“, nicht um „legale Migranten“ – dazu führt, dass der Migrationsdruck abnimmt und Europa und Nordamerika entlastet werden. Selbst wenn Fachkräfte unterwegs sind, so machen sich doch noch mehr Fachkräfte auf den Weg, wenn sie hören, dass die Verfahren einfacher werden. Dass ein verstärkter Zustrom von Fachkräften inklusive der bereits auf dem Weg befindlichen Migrationsströme den Migrationsdruck senkt, stellt eine paradoxe Annahme dar.

Behauptung IX:
Zu unseren Zielen gehört auch, die Migration insbesondere nach Europa und Deutschland zu ordnen und zu steuern, Anreize für illegale Migration konsequent zu reduzieren und auf ein größeres Engagement unserer internationalen Partner hinzuwirken.

Nach dem, was oben ausgeführt wurde, wäre es daher am besten, wenn die Bundesregierung diesen Pakt gar nicht unterschreiben würde. Man ahnt jedoch, dass „zu ordnen und zu steuern“ nicht gleichbedeutend mit „zu kontrollieren und zu begrenzen“ ist.

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