Für Autoren kommen schwere Zeiten. So liest man derzeit immer wieder. Grund soll die Künstliche Intelligenz sein, die „uns“ ersetzen soll. Wozu braucht ein Chefredakteur noch Journalisten, ein Verlag noch Schriftsteller, wenn die KI bald so gut sein wird, dass sie alle ersetzt? Es stimmt, dass zumindest die mediokren Autoren ein Problem haben. Daran, dass sich gute Texte immer wieder durchsetzen werden, weil bestimmte Autoren eine unverkennbare Stimme haben, die die Leser gerne lesen, habe ich allerdings nie gezweifelt.
Tatsächlich bin ich persönlich sogar optimistisch, dass es nach einigen Jahren der Ungewissheit für die Autoren, die sich „durchbeißen“, sogar besser wird. Wer jetzt mit KI arbeitet, vergiftet sein Hirn, weil er den einfachen Weg geht, seinen Talenten nicht traut, sein Schreibhandwerk nicht pflegt und den Brainstorming-Prozess zugunsten einer konventionell denkenden Technologie auslagert, die per definitionem nicht originell sein kann. Demnach sind mal wieder nicht die neuen Technologien, sondern die Menschen (und ihr Umgang damit) das Problem. Wer sich für ersetzbar hält oder sich ersetzbar macht, wird ersetzt.
Bekanntlich ist Optimismus Feigheit. Allerdings werden solche Standpunkte jüngst stark von dem unterfüttert, was sich jenseits des Ozeans tut. Wie bei allen Trends sind die Vereinigten Staaten immer ein Stück voraus. Und so ist es nicht verwunderlich, dass sich nach einer Phase des „Neulands“ (in der wir Europäer uns dagegen immer noch befinden) dort bereits die Nebel lichten.
Vor vier Monaten hat Jon Yaged, der CEO von Macmillan, eine interessante Äußerung zur KI in einem Interview gemacht. Macmillan gilt als einer der „Big Five“ in der angelsächsischen Verlagswelt. Das heißt, man hat dort ganze Abteilungen, die sich mit kreativen, geschäftlichen und rechtlichen Aspekten der Publizistik beschäftigen. Dort wird man also auch schon ein paar Jahre vorausdenken. In einem Video von fast anderthalb Stunden stellt sich Yaged den üblichen Autorenfragen zum Verlagswesen und natürlich der ultimativen Frage, wie man als Autor ein Buch an den Mann bekommt.
David Perell, der Yaged die Interviewfragen stellt, konfrontiert ihn mit einem hypothetischen Szenario: Was, wenn er Macmillan ein „perfektes“ Skript anbieten würde, eines, das wirklich zu dem berühmten ein Prozent gehört, das als Gold in der Verlagswelt gehandelt wird? Das Problem ist lediglich, dass der Erstentwurf des Buches mit KI generiert wurde – und er deswegen die KI als Co-Autor nennt. Yaged muss lachen: Das sei mit Sicherheit die bisher schwierigste Frage gewesen. Perell will von Yaged hören, was alle drei Seiten des Verlegers in ihm davon denken: Der Kreative, der Geschäftsmann, der Anwalt.
Ein Teil von ihm, der „Kreative“ in Yaged, sagt, dass der Autor in diesem Falle betrogen habe. Wenn man die KI als Co-Autor ausweist, dann stellt sich die Frage: Ist dieses Werk wirklich deins? Anders, als man zuerst meinen könnte, ist aber auch der Geschäftsmann dagegen. Der Grund sei fundamental:
„Unser Urheberrecht schützt keine Dinge, die eine künstliche Intelligenz generiert hat.“
Die Nachfrage folgt sofort: Wenn es also von KI generiert ist, dann besitzt es Macmillan nicht?
Yaged: „Niemand kann es besitzen. Es unterliegt keinem Urheberrechtsschutz.“
Wenn Macmillan ein solches Buch veröffentlichen würde, dann könnte jeder ebenfalls eine andere Version davon veröffentlichen.
Yaged betont, dass es „keine klare Linie“ gebe, wo KI-Inhalte anfangen und wo sie aufhören. Er verweist auf eine Passage, wonach bei jedem Vertrag gewährleistet sein muss, dass das kreative Produkt substanziell von einem menschlichen Autor stammt. Im publizistischen Bereich gibt es auch in Deutschland eine Klausel, wonach das jeweilige Werk – das beginnt bereits bei wissenschaftlichen Arbeiten an der Universität – von der Person selbst erstellt worden sein muss. Der Passus hat Berühmtheit angesichts der grassierenden Plagiatskultur erhalten; er setzt aber eben auch voraus, dass die jeweilige Arbeit eine gewisse „Schöpfungshöhe“ hat und von einer Person stammt. Das Werk muss alleinige Schöpfung des Autors sein!
Das sind eigentlich banale Regeln. Die Gegenwart zeigt, dass man sie aber nicht nur vergessen hat, sondern dezidiert vergessen will. Der Wust an Texten in sozialen wie traditionellen Medien, die von der KI erstellt wurden, spricht eine deutliche Sprache dafür, dass nicht nur Influencer, sondern auch einige Chefredakteure wie Herausgeber gar nicht wissen, dass die veröffentlichten Traktate keine Exklusivität besitzen. Sie sind de facto gemeinfrei.
Die im Fall Macmillan erwähnte Klausel trifft nicht nur auf die USA zu. Das Bundesjustizministerium hat in einem Papier vom März 2024 auf EU-Regelungen verwiesen und klargestellt:
„Maßgeblich ist nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass das Werk eine „eigene geistige Schöpfung“ eines Menschen darstellt, die die Persönlichkeit des Urhebers widerspiegelt, indem es dessen „freie kreative Entscheidungen“ zum Ausdruck bringt. Ob diese Schutzschwelle erreicht ist, ist im Einzelfall zu prüfen. […] Geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein KI-basierte Inhalte genießen daher keinen urheberrechtlichen Schutz, da sich die Arbeitsweise der KI der Kontrolle des Nutzers entzieht. […] Hinsichtlich KI greift das Urheberrecht also nur dann, wenn die Basis für das neu erzeugte Werk ursprünglich von einem Menschen geschaffen wurde. Es ist somit im Einzelfall abzugrenzen, ob ausreichender Einfluss auf die konkrete Formgestaltung in der Hand des Menschen verbleibt oder nicht.“
Heißt: Selbst die journalistischen Artikel, die von KI generiert wurden, sind Freiwild – so mancher KI-Erguss könnte einfach gekapert und kopiert werden. Die Frage nach der KI-Verwendung ist also nicht nur eine philosophische oder moralische Frage, sondern sie berührt rechtliche und geschäftliche Interessen. Die amerikanische Verlagswelt hat offenbar bereits verstanden, dass der KI-Hype in der eigenen Branche zu Ende geht. Denn es ist höchst zweifelhaft, ob in absehbarer Zeit das Urheberrecht in der Weise umformuliert wird, dass auch eine KI eine „Schöpfungshöhe“ erreichen kann oder gar als rechtliche „Person“ wahrgenommen wird. Solange die Rechtsprechung diesen Kurs beibehält, ist die Branche weniger aus reaktionärem Scheuklappenverhalten, denn geschäftlicher Schadensbegrenzung an eine KI-skeptische Politik gebunden.
Präzedenzfälle gibt es bereits. Die Autorin Mia Ballard hatte im Februar 2025 einen Roman per Self-Publishing herausgebracht: Shy Girl. Das Buch avancierte zu einer Sensation auf TikTok und kam zügig auf fast 5.000 Bewertungen. Die Hachette Book Group sicherte sich die Rechte an dem Roman und veröffentlichte ihn im November 2025. Danach mehrten sich die Stimmen, die anführten, das Buch sei ganz oder wenigstens in großen Teilen KI-generiert. Im März 2026 erreichte ein YouTube-Video über 1,2 Millionen Aufrufe, das darlegte, dass es sich bei „Shy Girl“ in Wirklichkeit um „AI slop“ handele. Hachette nahm den Roman im selben Monat aus den Regalen.
Auf die Frage, wie man denn genau mit KI arbeiten dürfe, bleibt Yaged bei den „Basics“: Als Werkzeug, etwa um Informationen oder Quellen zu finden, um Hintergrundfragen in einem Roman auszuräumen, habe es natürlich seine Berechtigung. Das gelte etwa auch, wenn man schnellen Zugriff auf Informationen aus zehn Büchern brauche, die man gelesen habe, aber die genauen Inhalte nicht mehr wisse. Auch als „Denkpartner“ bei Manuskripten wäre es durchaus erlaubt, das Werk analysieren zu lassen bzw. Meinungen zu Charakteren und Plot einzuholen. Das deckt sich mit den deutschen Vorgaben:
„Allenfalls käme eine Urheberschaft des Nutzers der KI in Betracht, wenn sich die Software lediglich als Hilfsmittel darstellt und ihr Einsatz im Entstehungsprozess des Werks von untergeordneter Bedeutung ist.“
Dass KI-Texte kein Urheberrecht haben, hat jedoch noch einen anderen Haken. Denn die zahlreichen Texte, die in die KI „eingespeist“ wurden, haben in nahezu allen Fällen sehr wohl eines. Die großen Tech-Konzerne haben sich an urheberrechtlich geschütztem Material bedient – ohne die Rechteinhaber zu fragen. Zahlreiche Verlage und Autoren haben bereits KI-Firmen deswegen verklagt. Erst vor kurzem hat Bloomsbury – bekannt durch die Harry-Potter-Bücher – einen Vergleich mit Anthropic erreicht, dem Unternehmen, das hinter „Claude“ steht. Insgesamt 1,5 Milliarden Dollar muss Anthropic an Bloomsbury zahlen. Betroffen waren rund 14.000 Buchtitel:
„Das in London ansässige Unternehmen rechnet damit, die Gelder aus dem Vergleich in Raten zu erhalten, möglicherweise bereits ab der zweiten Hälfte dieses Geschäftsjahres, wobei die Erlöse mit den Autoren geteilt werden sollen. Nach Abzug von etwa 10 % für Anwaltshonorare und sonstige Kosten können Bloomsbury und die Gruppe der betroffenen Autoren mit einem Betrag von etwa 19 Mio. US-Dollar (14 Mio. Pfund) rechnen. Das Urheberrecht ist im Zuge des KI-Booms zu einem wichtigen Streitpunkt geworden, da Tools wie die Claude-Chatbot-Suite von Anthropic mit riesigen Datenmengen aus dem offenen Internet trainiert werden, darunter auch urheberrechtlich geschützte Werke wie Romane und Nachrichtenartikel.“
1,5 Milliarden Dollar für 14.000 Buchtitel erscheint auf den ersten Blick wenig angesichts der riesigen Summen, mit denen die Großkonzerne jonglieren. Allerdings handelt es sich hier nur um einen einzigen Verlag. Hachette Book Group, Cengage Learning und Elsevier haben letzte Woche Klage gegen Gemini eingereicht; und Starautoren wie G. R. R. Martin und John Grisham liegen seit Jahren im Clinch mit OpenAI. Dass diese Fälle auf die lange Bank geschoben werden, ändert nichts an den Milliardensummen, die auf dem Spiel stehen.