Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in aller Munde ob des Skandals, der immer weitere Kreise zieht. Aus diesem Grunde ein paar kuriose Zitate aus der Geschäftsordnung.
§ 2 Gleichstellung – Gender Mainstreaming
(2)
Das Bundesamt bringt durch die Verwendung gendergerechter Formulierungen in der internen und externen Kommunikation die Gleichstellung von Männern und Frauen auch sprachlich zum Ausdruck. Der hierzu veröffentlichte Leitfaden der Gleichstellungsbeauftragten dient der einheitlichen Anwendung.
Im Anhang finden wir dazu:
Gender Mainstreaming: Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter.
Offensichtlich hat man das Budnesamt nie über die Anzahl der zu erwartenden Geschlechter aufgeklärt … amüsanter ist die im Graufeld zwischen preußisch-hierarchischer oder sozialistisch-bürokratischer Tradition stehende Stifttradition:
§ 19 Sicht- und Geschäftsgangvermerke
(2)
Sicht-und Geschäftsgangvermerke sind mit einem für Dokumente geeigneten Stift bzw. elektronisch wie folgt zu zeichnen: durch eigenhändiges oder elektronisches Namenszeichen (Paraphe) mit Datum. Dabei gelten folgende Farbstiftregeln: Es verwendet/ verwenden
•die Präsidentin bzw. der Präsident den Grün-Stift
•die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten sowie die Leitung operativer Bereich den Violett-Stift
•die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter den Rot-Stift
•die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter den Braun-Stift und
•alle anderen Beschäftigten den Schwarz- oder Blau-Stift
Vertreterinnen und Vertreter verwenden den ihnen eigenen Farbstift.
Chapeau. Solche bürokratischen Klischees hätte selbst ich mir nicht ausdenken könnnen …